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Schülern oder Studenten an Ausgehwochenenden und in den Ferien ein
behagliches, fürsorgliches Zuhause zu bieten. Falls Schüler oder
Studenten einen Aufenthalt anderswo wünschen, ist die vorherige
Genehmigung von Cotswold Guardians erforderlich.
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Während des Aufenthalts des Schülers oder Studenten zu Hause zu sein
und zum Wohnen und Lernen angemessene Unterkunft zur Verfügung zu
stellen.
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Zu Beginn des Aufenthalts die „Haus- und Verhaltensregeln“
festzulegen und dem Schüler oder Studenten mitzuteilen.
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Bei etwaigen Bedenken über das allgemeine Wohlbefinden oder
erzieherische Angelegenheiten mit Cotswold Guardians zu
kommunizieren und zu kooperieren.
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Soweit angemessen möglich, jederzeit erreichbar zu sein, um in Not-
oder Krankheitsfällen zu helfen.
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Cotswold Guardians über Adressänderungen oder Änderungen der
Umstände bei sich zu Hause zu benachrichtigen.
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Mit Cotswold Guardians zu kommunizieren und zusammen zu arbeiten, um
zu Beginn oder Ende von Ausgehwochenenden oder Ferien eventuell
notwendige Reisevorkehrungen zu treffen.
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Auf Anfrage der Eltern hin wenn möglich an relevanten
Schulveranstaltungen wie beispielsweise Elternabenden teilzunehmen.
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Bei sich zu Hause keine zahlenden Gäste unterzubringen oder
Fremdenzimmer zu vermieten, während sie Betreuungsdienste anbieten.
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Mit Schülern oder Studenten, wenn diese sich gerade nicht in ihrer
Obhut befinden, per Handy in Kontakt zu bleiben.
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Ein von der Schule und von Cotswold Guardians bereitgestelltes
Anmeldeformular auszufüllen.
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Einem Vertreter der Schule oder von Cotswold Guardians zu gestatten,
einmal jährlich die Unterkunft auf Eignung zu inspizieren.
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Jegliche von Cotswold Guardians angebotene Einführungsschulung oder
Training zu akzeptieren.
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Die Rolle und Pflichten eines Betreuers/einer Gastfamilie voll zu
verstehen. Dies beinhaltet unter anderem die mit Ihnen und mit
Cotswold Guardians getroffene und unterschriebene Vereinbarung, in
der Betreuer sich verpflichten, nicht zusätzlich privat die
Betreuung für andere Schüler oder Studenten zu übernehmen.
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Für den Schüler oder Studenten eine Haftpflichtversicherung zu
arrangieren. Üblicherweise wird der Schüler oder Student hierbei mit
in eine bestehende Police eingeschlossen.
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Ihren KfZ-Versicherer darüber zu informieren, dass sie gelegentlich
einen Schüler oder Studenten in ihrem Auto mitnehmen werden. Dies
fällt unter die Definition „private Nutzung“ des Fahrzeugs.
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Cotswold Guardians zu informieren, falls der Schüler oder Student
zum Ende der Ferien nicht nach Hause zurückkehrt.
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Einzuwilligen, die Privatsphäre und den kulturellen und religiösen
Hintergrund, Glauben und die diätetischen Bedürfnisse des Schülers
oder Studenten zu respektieren.